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LSG Brandenburg, 28.07.1999 - L 4 RA 226/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 30.07.1998 - S 1 RA 166/96
- LSG Brandenburg, 28.07.1999 - L 4 RA 226/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R
Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet - Rentenanspruch für ungarische …
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.1999 - L 4 RA 226/98
Maßgebliche Vorschrift ist nicht § 248 Abs. 3 SGB VI, sondern § 55 SGB VI Gemäß § 248 Abs. 3 SGB VI stehen den Beitragszeiten nach Bundesrecht Zeiten nach dem 08. Mai 1945 gleich, für die Beitrage zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach vor dem Inkrafttreten von Bundesrecht geltenden Rechtsvorschriften gezahlt worden sind Am 03. Oktober 1990 jedoch, mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages - und dem Beginn des hier streitigen Zeitraumes - konnten Beitrage nur noch nach Bundesrecht, nicht mehr nach dem Recht der DDR geleistet werden, da diese mit ihrer Rechtsordnung durch den Beitritt untergegangen war Soweit Rechtsvorschriften der DDR - wie hier solche des Rentenversicherungsrechts bis zum 31. Dezember 1991 - weiter galten, waren sie sekundäres Bundesrecht (vgl Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, § 248 SGB VI, Rdnr 3 a.a, BSG vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 44/98 R -). - BSG, 15.10.1975 - 11 BA 88/75
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.1999 - L 4 RA 226/98
Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) zugelassen Zwar handelt es sich bei dem SVG um sekundäres, inzwischen außer Kraft getretenes Bundesrecht, das grundsätzlich nicht revisibel ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 10) Die rechtlichen Regeln jedoch, nach denen Gesetzeslücken durch Analogie zu schließen sind, gehören zum materiellen Bundesrecht. - BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 22/80
Irrevisible Norm - Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln - Revisibilität - …
Auszug aus LSG Brandenburg, 28.07.1999 - L 4 RA 226/98
Es handelt sich insoweit um allgemeine Auslegungsgrundsätze, die Bundesrecht ergänzen (BSGE 55, 115 [BSG 18.05.1983 - 6 RKa 22/80]) Ihre Anwendung kann daher von den obersten Bundesgerichten überprüft werden.